Detmar Leitzke 

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Meine Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Nach Eintritt des Erbfalls stehe ich meinen Mandanten beratend und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Dabei berücksichtige ich stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und habe auch ein Augenmerk auf die steuerlichen Aspekte der erbrechtlichen Gestaltung. Ziel meiner Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten.

 

Als ausgewiesener Experte berate ich Sie unter anderem
in den folgenden erbrechtlichen Themenkreisen:

  •  Erbfall
  • Erbschein
  • Vermächtnis
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Ehegattentestament z.B. Berliner Testament
  • Testament
  • Gesamtrechtsnachfolge
  • Pflichtteil
  • Übertragung von Vermögen
  • gesetzliche Erbfolge
  • Ausschlagung
  • Enterbung
  • Erbauseinandersetzung